Gefahren für die Finanzstabilität können nur erkannt werden, wenn das gesamte Finanzsystem in den Blick genommen wird. Dies ist die Aufgabe der makroprudenziellen Aufsicht. Dagegen ist die Aufsicht einzelner Banken mikroprudenziell (Bankenaufsicht).
Die für die makroprudenzielle Aufsicht zuständigen Behörden überwachen auf nationaler und supranationaler Ebene das Finanzsystem, um systemische Risiken zu identifizieren und zu analysieren, ob sie eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen können.
Die makroprudenzielle Aufsicht liegt primär in nationaler Verantwortung und wird auf europäischer und internationaler Ebene eng koordiniert. In Deutschland arbeiten die Deutsche Bundesbank, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), und das Bundesministerium der Finanzen im Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) zusammen, um Risiken für die Finanzstabilität vorzubeugen. Auf europäischer Ebene nimmt die Europäische Zentralbank (EZB) Aufgaben der makroprudenziellen Überwachung wahr, ferner auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board: ESRB).
Die makroprudenzielle Aufsicht verfolgt im Rahmen der makroprudenziellen Politik das Ziel, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und systemische Risiken zu mindern. Dabei stützt sie sich auf die Analysen der makroprudenziellen Überwachung.
Das Finanzstabilitätsgesetz weist der Deutschen Bundesbank eine herausgehobene Rolle im AFS zu. Die Bundesbank soll insbesondere für die Finanzstabilität maßgebliche Sachverhalte analysieren sowie Risiken für die Finanzstabilität identifizieren und bewerten.
Identifiziert die Bundesbank aufgrund ihrer Analyse Gefahren für die Finanzstabilität, unterbreitet sie dem AFS Vorschläge für Warnungen oder Empfehlungen, um diese Gefahren abzuwehren oder abzumildern.
Der AFS kann diese Warnungen und Empfehlungen nutzen, um formal vor Finanzstabilitätsrisiken zu warnen oder um Maßnahmen zu empfehlen, die die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegenüber diesen Risiken erhöhen.
Adressat einer Warnung oder Empfehlung kann die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine andere öffentliche Stelle in Deutschland sein. Empfehlungen zeigen Maßnahmen auf, die geeignet sind, die identifizierten Gefahren für die Finanzstabilität abzuwehren. Der Adressat ist verpflichtet, dem AFS darzulegen, wie er die Empfehlung umgesetzt hat oder zu begründen, warum er diese nicht umsetzen möchte. Empfehlungen können den Einsatz makroprudenzieller Instrumente vorsehen, z.B. die Erhöhung eines Kapitalpuffers. Die Bundesbank überwacht und bewertet die Maßnahmen und leitet ihre Einschätzung an den AFS weiter.
Weitere Informationen: Warnungen und Empfehlungen