Im Berichtszeitraum prägten hohe Unsicherheit, moderates Wachstum und sinkende Zinsen das makrofinanzielle Umfeld. Die deutsche Wirtschaft entwickelte sich im Jahr 2024 schwach. Die Bewertungen an den Finanzmärkten blieben bis März 2025 auf hohem Niveau. Der deutsche Bankensektor zeigte sich widerstandsfähig und profitierte von soliden Gewinnen. Nichtbanken-Finanzintermediäre (NBFI) blieben widerstandsfähig. Die Verwundbarkeiten am Gewerbeimmobilienmarkt blieben erhöht. Am Wohnimmobilienmarkt gingen die Verwundbarkeiten geordnet, aber noch nicht vollständig zurück. Der AFS begrüßte daher Ende April 2025 die Absicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite von 2 % auf 1 % zu senken.
Aktuell wird die Risikolage von Entwicklungen nach Ende des Berichtszeitraums dominiert. Anfang April 2025 führte die Ankündigung der US-Zollanhebungen zu starken Verwerfungen an den globalen Finanzmärkten – vor allem am US-Anleihe- und Aktienmarkt. Obwohl sich die Finanzmärkte anschließend erholten, bleiben die Unsicherheit und das Rückschlagpotenzial hoch. Die handelspolitischen Spannungen führten auch zu einer erheblichen Abwärtskorrektur der globalen Konjunkturaussichten. Das deutsche Finanzsystem zeigte sich während der Turbulenzen robust. Die Aussichten für die deutsche Wirtschaft sind derzeit unsicher. Sie sind auch vom weiteren Verlauf der Zollverhandlungen abhängig.
Die weiterhin bestehenden Verwundbarkeiten und die hohe Unsicherheit verdeutlichen die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Finanzsystems zu bewahren. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet das makroprudenzielle Maßnahmenpaket der BaFin. Das Maßnahmenpaket besteht aus dem antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75 % der inländischen Risikopositionen und dem sektoralen Systemrisikopuffer auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite von nun 1,0 %. Der AFS erachtet beide Puffer als angemessen. Der AFS wird die Entwicklungen weiter beobachten und bewerten. Bei Bedarf kann der AFS empfehlen, die Maßnahmen einer veränderten Risikolage flexibel anzupassen. Die Mitgliedsinstitutionen des AFS prüfen zudem fortlaufend, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Finanzstabilität zu wahren.