Der ESRB richtet sich mit seiner Empfehlung an die nationalen makroprudenziellen Aufsichtsbehörden. Diese Aufgabe erfüllt in Deutschland der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS), der sich daher im empfohlenen Rahmen an der Identifikation und im Erfahrungsaustausch zu den durch Covid-19 bedingten fiskalpolitischen Maßnahmen beteiligen wird.
Die Empfehlung des ESRB (European Systemic Risk Board) richtet sich direkt an den AFS. Denn alle makroprudenziellen Aufsichtsbehörden sollen ein nationales Monitoring zu den fiskalpolitischen Maßnahmen im Kontext der Covid-19-Pandemie aufsetzen. In Deutschland sind dies z.B. die staatlichen Moratorien, staatlichen Garantien und Kredite.
Das Ziel des ESRB ist es, länder- und sektorübergreifende Effekte der Maßnahmen zu identifizieren und zu messen. Weiterhin kann so der Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern gefördert werden.
Der ESRB erstellt hierzu Datenerhebungsschemata, welche durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden zu befüllen sind.