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AFS-Bericht
Sieb­ter AFS-Be­richt zur La­ge und Ent­wick­lung der Fi­nanz­sta­bi­li­tät an den Bun­des­tag

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat heute seinen siebten Bericht an den Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Bericht zeigt auf, dass sich der AFS im Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 vor allem mit der Gefahr einer Unterschätzung von Kreditrisiken, dem Niedrigzinsumfeld und Immobilienmärkten beschäftigte.

Im Fokus des AFS standen gegen Ende des Berichtszeitraums vor allem die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Diese hatte die wirtschaftliche Lage im ersten Quartal 2020 grundlegend verändert, mitunter wegen der erheblichen realwirtschaftlichen Kosten und notwendigen Maßnahmen. Jedoch war das Ausmaß der realwirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zum Ende des Berichtszeitraums (April 2019 bis März 2020) nicht absehbar.

An den globalen Finanzmärkten kam es nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie zu massiven Kursverlusten und einer außergewöhnlich hohen Volatilität. Im Unternehmenssektor drohen erhebliche Liquiditäts- und Solvenzprobleme. Die hohe Unsicherheit über die Solvenz ganzer Unternehmensbranchen könnte dazu führen, dass das Finanzsystem die Realwirtschaft nicht ausreichend mit Finanzmitteln versorgt. Potenziell weitreichende Solvenzprobleme im Unternehmenssektor stellen eine Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems dar. Aber wie bereits im vorherigen Bericht des AFS erläutert, war die Widerstandsfähigkeit der Banken bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie deutlich höher als zu Beginn der globalen Finanzkrise.

Um die realwirtschaftliche Entwicklung zu stützen und negative wirtschaftliche Effekte abzumildern, sind umfassende fiskalische Maßnahmen ergriffen worden. Diese haben zum Ziel, Liquidität zu sichern und Einkommenseinbußen zu begrenzen. In Deutschland und auf europäischer Ebene wurden zahlreiche regulatorische und aufsichtliche Maßnahmen ergriffen, um die Gefahr zu senken, dass sich der Bankensektor prozyklisch verhält. Der inländische antizyklische Kapitalpuffer wurde von der BaFin herabgesetzt und bis voraussichtlich Ende 2020 nicht wieder angehoben. Der AFS begrüßte diese Entscheidung, dass der antizyklische Kapitalpuffer wegen der ökonomischen und finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie herabgesetzt wurde. Die weitreichenden Maßnahmen wirken auch dem Anstieg der Finanzstabilitätsrisiken entgegen.

Der durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Schock traf auf ein Finanzsystem, in dem sich in den vergangenen Jahren zyklische Systemrisiken aufgebaut hatten. Vor dem Hintergrund der Risikolage empfahl der AFS im Mai 2019 der BaFin, den genannten antizyklischen Kapitalpuffer erstmals zu aktivieren. Bei niedrigen Zinsen und schwacher Konjunktur bauten sich die zyklischen Systemrisiken in Deutschland aber bis Ende 2019 weiter auf. Neben zyklischen Faktoren trugen auch strukturelle Faktoren in den vergangenen Jahren zum Niedrigzinsumfeld bei. Der AFS erörterte daher die Implikationen langanhaltend niedriger Zinsen für die Finanzstabilität. Im Niedrigzinsumfeld nehmen Anreize für eine verstärkte Suche nach Rendite im gesamten Finanzsystem zu. Der AFS diskutierte außerdem Handlungsoptionen für die makroprudenzielle Politik im Hinblick auf langanhaltend niedrige Zinsen.

Den Bankensektor, den Immobilienmarkt sowie die Lebensversicherer in Deutschland hatte der AFS zuvor eingehend untersucht. Der AFS stellte zudem fest, dass mit voranschreitender Digitalisierung Finanzmarktakteure potenziell verwundbarer gegenüber Cyberrisiken werden. Letztlich beschäftigte sich der AFS mit Stablecoins und deren Potenzial, als weltweites Zahlungsmittel verwendet zu werden. An dieser Stelle konnte die Frage ob digitales Zentralbankgeld geschaffen werden sollte, noch nicht abschließend beantwortet werden.