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CCyB
Her­ab­sen­kung des an­ti­zy­kli­schen Ka­pi­tal­puf­fers durch die Ba­Fin wird vom AFS be­grüßt

Aufgrund der unsicheren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie hat die BaFin den antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) für deutsche Banken wieder herabgesetzt. Die Herabsenkung des antizyklischen Kapitalpuffers begrüßte der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) im März 2020.

Die Covid-19-Pandemie wirkt sich stark auf die Realwirtschaft aus und dieser Schock kann sich auch auf das deutsche Bankensystem ausweiten. Die gesamten Folgen lassen sich zum Zeitpunkt noch nicht abschätzen, werden aber weiterhin zu veränderten Rahmenbedingungen führen.

Als präventive Unterstützung der Banken ändert die BaFin zum 1. April 2020 den antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) mittels einer Allgemeinverfügung auf 0 %. Bis Ende 2020 sei keine erneute Erhöhung des CCyB zu erwarten. Der AFS begrüßte die Herabsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers und erachtete es als angemessen, dass bis Ende 2020 den antizyklischen Kapitalpuffer nicht zu erhöhen.