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AFS-Empfehlung zum CCyB
Er­hö­hung des an­ti­zy­kli­schen Ka­pi­tal­puf­fers

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer (CCyB) ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren und innerhalb von 12 Monaten von null auf 0,25 Prozent anzuheben.

Nach Einschätzung des AFS war die Aktivierung des CCyB gerechtfertigt, da sich im deutschen Finanzsystem angesichts des Wirtschaftsaufschwungs und der niedrigen Zinsen in den vergangenen Jahren zyklische Systemrisiken aufgebaut hatten. Diese zyklischen Risiken sind: (i) potenziell unter-schätzte Kreditrisiken, (ii) potenziell überbewertete Kreditsicherheiten, begünstigt durch jahrelang steigende Immobilienpreise und (iii) Zinsrisiken, wenn die Zinsen noch über längere Zeit an der Nullzinsgrenze verbleiben („Niedrigzinsumfeld“) oder stark steigen („Zinsänderungsrisiken“). Die BaFin ist der AFS Empfehlung nachgekommen und hat zum 1. Juli 2019 die Quote von 0 Prozent auf 0,25 Prozent erhöht.

Wegen des Ausbruchs der Covid-19 Pandemie und der damit einhergehenden Unsicherheit haben die Abwärtsrisiken erheblich zugenommen. Daher hat die BaFin den CCyB zum 1. April 2020 auf 0 % herabgesetzt.