Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) kann Warnungen und Empfehlungen abgeben, um systemischen Risiken entgegenzuwirken und die Widerstandskraft des Finanzsystems zu stärken. Adressaten können die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder andere öffentliche Stellen im Inland sein. Der AFS nutzt diese Maßnahmen, um makroprudenzielle Politik vorausschauend zu gestalten und die Finanzstabilität zu wahren. Warnungen und Empfehlungen des AFS werden grundsätzlich veröffentlicht. Der AFS berücksichtigt aber, welche Signale er damit an die Öffentlichkeit und die Märkte sendet und ob von der Veröffentlichung selbst eine Gefahr für die Finanzstabilität ausgehen kann. In diesem Fall werden weder Warnungen noch Empfehlungen veröffentlicht.
Warnungen
Warnungen zu identifizierten Gefahren nutzt der AFS in seiner Risikokommunikation. Sie werden dann ausgesprochen, wenn er die Adressaten auf eine drohende Gefährdung der Finanzstabilität hinweisen möchte und wenn der Informationsgehalt der Warnung dazu beitragen kann, die Finanzstabilität zu wahren. Warnungen erfüllen eine Koordinationsfunktion und sollen die Adressaten dazu bewegen, die erkannten Risiken oder Gefahren bei ihren Entscheidungen zu berückücksichtigen.
AFS-Warnungen
Nummer der Empfehlung | Inhalt | Veröffentlichungsdatum | Adressat |
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Bisher wurden keine AFS-Warnungen ausgegeben. |