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Eu­ro­pean Sys­te­mic Risk Board

In der Europäischen Union ist die makroprudenzielle Überwachung Aufgabe des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board: ESRB). Ende 2011 empfahl der ESRB, auf nationaler Ebene makroprudenzielle Behörden oder Gremien einzurichten. Deutschland hat diese Empfehlung durch die Gründung des Ausschusses für Finanzstabilität umgesetzt.

Der ESRB hat die Aufgabe, das gesamte Finanzsystem der Europäischen Union zu überwachen. Durch seine makroprudenzielle Überwachung trägt der ESRB dazu bei, systemische Risiken einzudämmen und Finanzkrisen vorzubeugen. Er trägt außerdem dazu bei, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert, und stellt auf diese Weise sicher, dass der Finanzsektor einen nachhaltigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten kann. Im ESRB sind u.a. die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vertreten.

Der ESRB kann Warnungen oder Empfehlungen abgeben, die sich insbesondere an die Europäische Union insgesamt, an EU-Mitgliedstaaten, an Europäische Aufsichtsbehörden (ESA) oder an nationale Behörden richten. So hat der ESRB zum Beispiel 2011 den Mitgliedstaaten empfohlen, eine Behörde zu bestimmen, die mit der Durchführung der makroprudenziellen Politik betraut ist (ESRB/2011/3). In Deutschland ist dies der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS).

Der ESRB überwacht die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Die Adressaten informieren den ESRB und den Europäischen Rat über die ergriffenen Maßnahmen. Außerdem rechtfertigen sie ihr eventuelles Nichthandeln in angemessener Weise („comply­-or­-explain“-Mechanismus). Sollte der ESRB feststellen, dass die Empfehlung nicht befolgt wurde oder dass das Nichthandeln unbegründet ist, wird er den Adressaten und den Europäischen Rat darüber in Kenntnis setzen.

Zentrales Beschlussorgan des ESRB ist der Verwaltungsrat (General Board). Über Warnungen und Empfehlungen wird mit einer Zweidrittelmehrheit entschieden. Mitglieder des Verwaltungsrates sind unter anderem Präsident/Präsidentin und Vizepräsident/Vizepräsidentin der EZB, die Präsidenten/Präsidentinnen der nationalen Zentralbanken aller EU-Länder, die Vorsitzenden der europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) und jeweils ein hochrangiger Vertreter der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden, ein Mitglied der Europäischen Kommission sowie der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA).

Im ESRB sind Zentralbanken, Aufschtsbehörden, die Europäische Kommission und der EU Wirtschafts- und Finanzausschuss vertreten. BildVergroessern
Quelle:  Ausschuss für Finanzstabilität

ESRB-Empfehlungen bzw. Warnungen mit Relevanz für Deutschland

Nummer der Warnung/Empfehlung

InhaltBeschlussdatumAdressat
ES­RB/2022/9[PDF, 464KB] Empfehlung zu Verwundbarkeiten des Gewerbeimmobiliensektors im Europäischen Wirtschaftsraum
Weitere Informationen
01.12.2022AFS, BaFin, Deutsche Bundesbank, EU Kommission
ES­RB/2022/7[PDF, 390KB] Warnung zu Verwundbarkeiten im europäischen Finanzsystem
Weitere Informationen
22.09.2022AFS, BaFin, europäische Aufsichtsbehörden, (Finanz-)marktteilnehmer, Privatsektor
ES­RB/2021/17[PDF, 427KB] Empfehlung zu einem europaweiten Koordinierungsrahmen für betreffende Behörden in Bezug auf systemische Cybervorfälle
Weitere Informationen
02.12.2021 BaFin
ES­RB/2021/10[PDF, 406KB] Empfehlung zu mittelfristigen Anfälligkeiten des Wohnimmobiliensektors Deutschlands
Weitere Informationen
02.12.2021Bundesregierung
ES­RB/2021/9[PDF, 421KB] Empfehlung zur Reform der Geldmarktfonds
Weitere Informationen
02.12.2021
EU Kommission
ES­RB/2020/12[PDF, 548KB] Empfehlung zur Identifizierung von Rechtsträgern24.09.2020EU Kommission, BaFin, EBA, ESMA, EIOPA, SRB
ES­RB/2020/8[PDF, 528KB] Empfehlung zur Überwachung der Auswirkungen von als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie aufgelegten Schuldenmoratorien und öffentlichen Garantieprogrammen sowie ergriffenen weiteren finanzpolitischen Maßnahmen zum Schutz der Realwirtschaft auf die Finanzstabilität27.05.2020AFS
ES­RB/2020/7[PDF, 540KB] und
ES­RB/2020/15[PDF, 518KB]
Empfehlung zur Beschränkung der Ausschüttungen während der Covid-19-Pandemie27.05.2020
15.12.2020
BaFin
ES­RB/2020/6[PDF, 549KB] Empfehlung zu Liquiditätsrisiken aufgrund von Einschusszahlungen25.05.2020BaFin
ES­RB/2019/18[PDF, 566KB] Empfehlung über den Austausch und die Erhebung für makroprudenzielle Zwecke von Informationen zu Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland26.09.2019AFS, BaFin
ES­RB/2016/14[PDF, 2MB]
[angepasst durch ES­RB/2019/3[PDF, 2MB] ]
Empfehlung zur Schließung von Lücken bei Immobiliendaten
(ESRB/2016/14)
31.10.2016AFS
ES­RB/2015/2[PDF, 217KB] Empfehlung zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis in Bezug auf makroprudenzielle Maßnahmen15.12.2015AFS, BaFin, Deutsche Bundesbank
ES­RB/2015/1[PDF, 514KB] Empfehlung zur Anerkennung und Festlegung der Quoten für den antizyklischen Kapitalpuffer für Risikopositionen gegenüber Drittländern11.12.2015BaFin
ES­RB/2014/1[PDF, 524KB] Empfehlung zu Orientierungen zur Festlegung der Quote für den antizyklischen Kapitalpuffer18.06.2014BaFin
ES­RB/2013/1[PDF, 954KB] Empfehlung zu Zwischenzielen und Instrumenten für makroprudenzielle Maßnahmen04.04.2013AFS
ES­RB/2012/2[PDF, 10MB] Empfehlung zur Finanzierung von Kreditinstituten20.12.2012BaFin
ES­RB/2011/3[PDF, 725KB] Empfehlung zu dem makroprudenziellen Mandat der nationalen Behörden22.12.2011Bundesregierung
ES­RB/2011/2[PDF, 2MB] Empfehlung zu der Finanzierung der Kreditinstitute in US-Dollar22.12.2011BaFin
ES­RB/2011/1[PDF, 3MB] Empfehlung zu Fremdwährungskrediten21.09.2011BaFin, Bundesregierung