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Ka­pi­tal­puf­fer für sys­tem­re­le­van­te In­sti­tu­te

Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI)

Der G-SRI-Puffer dient vor allem dazu, große, stark vernetzte, komplexe und international tätige Banken durch mehr Eigenkapital widerstandsfähiger zu machen. Die jährliche Festlegung der G-SRIs erfolgt anhand international festgelegter Kriterien. Die G-SRI-Puffer werden für jedes G-SRI einzeln festgelegt. Je höher das Maß an Systemrelevanz, desto höher ist die Anforderung an das zusätzliche Kapitalpolster. Die Systemrelevanz wird in Abhängigkeit vom globalen Bankensystem gemessen. Die Höhe des G-SRI-Puffers kann zwischen 1 % und 3,5 % liegen. Der Puffer ist auf konsolidierter Ebene zu erfüllen. Der G-SRI ist in § 10f KWG geregelt.

Puffer für national systemrelevante Institute (A-SRI)

Der A-SRI-Puffer hat ein ähnliches Ziel wie der Puffer für global systemrelevante Banken. Sein Fokus liegt auf Banken, die aufgrund ihrer Größe, Verflechtung und grenzüberschreitenden Tätigkeiten für die Volkswirtschaft ihres Landes bedeutend sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank identifizieren die A-SRIs in Deutschland gemeinsam. Sie berücksichtigen dabei die relevanten Leitlinien der European Banking Authority (EBA). Die Systemrelevanz wird in Abhängigkeit vom nationalen Bankensystem gemessen.

Der individuell bestimmte Puffer kann auf konsolidierter oder teilkonsolidierter Basis oder auf Einzelinstitutsebene festgelegt werden. Bei einer Pufferhöhe ab 3 % ist unter anderem die Zustimmung der Europäischen Kommission einzuholen. Der A-SRI-Puffer ist in § 10g KWG verankert. Grundsätzlich gilt, dass nur der höchste der beiden Puffer – G-SRI-Puffer und A-SRI-Puffer – von einem Kreditinstitut zu erfüllen ist.