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Ma­kro­pru­den­zi­el­le Auf‍sicht

Die makroprudenzielle Aufsicht zielt darauf ab, systemische Risiken zu begrenzen und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken. Sie ist präventiv ausgerichtet und beobachtet die maßgeblichen Entwicklungen in allen Bereichen des Finanzsystems, von denen mögliche Gefahren für die Finanzstabilität in Deutschland ausgehen könnten.

Kernelemente der makroprudenziellen Aufsicht sind:

  1. Überwachung der Risikolage und Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems
  2. Kommunikation zu Finanzstabilitätsrisiken
  3. Aussprechen von Warnungen
  4. Aussprechen von Empfehlungen
  5. Einsatz makroprudenzieller Instrumente

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) tagt in der Regel einmal im Quartal. Er analysiert und bewertet die Risiken für die Finanzstabilität und prüft auf Basis seiner Einschätzung der Risikolage, ob oder in welcher Form makroprudenzieller Handlungsbedarf besteht.

Zur makroprudenziellen Politik findet ein enger Austausch auf europäischer und internationaler Ebene statt, sie liegt aber primär in nationaler Verantwortung. Dies wurde mit der „Empfehlung zu dem makroprudenziellen Mandat der nationalen Behörden“ umgesetzt, die der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board: ESRB) im Jahr 2011 herausgab. Dabei war das Ziel, die makroprudenzielle Aufsicht mit ihrer Perspektive auf das gesamte Finanzsystem zu stärken. Außerdem sollte sie enger mit der mikroprudenziellen Aufsicht verzahnt werden, die in erster Linie die einzelnen Finanzintermediäre im Blick hat. Die nationale Sichtweise auf die Finanzstabilität wird durch den engen Austausch auf europäischer und internationaler Ebene ergänzt, so zum Beispiel im ESRB oder dem Financial Stability Board (FSB).