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Kom­pe­ten­zen

Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) analysiert und bewertet regelmäßig die Risiken für die Finanzstabilität und prüft auf Basis seiner Einschätzung der Risikolage, ob oder in welcher Form makroprudenzieller Handlungsbedarf besteht. Die Struktur des AFS gewährleistet, dass die beteiligten Behörden untereinander kontinuierlich relevante Informationen austauschen und koordiniert zusammenarbeiten.

Die Aufgaben der Behörden sind im AFS folgendermaßen verteilt:

  • Das Bundesministerium der Finanzen schlägt Sachverhalte vor, die relevant für die Finanzstabilität sind und im AFS erörtert werden sollen; außerdem nimmt das BMF den Vorsitz ein.
  • Die Bundesbank identifiziert und bewertet Gefahren für die Finanzstabilität. Sie bringt ihre Analysen in den AFS ein, kann Warnungen und Empfehlungen vorschlagen und bewertet deren Umsetzung.
  • Die BaFin stellt als integrierte Aufsicht für den Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor die Finanzstabilität durch den Einsatz aufsichtlicher Mittel sicher. Hierunter fallen u.a. die makroprudenziellen Maßnahmen nach dem Kreditwesengesetz (KWG).